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   BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64   

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https://dejure.org/1965,438
BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64 (https://dejure.org/1965,438)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1965 - Ia ZB 13/64 (https://dejure.org/1965,438)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1965 - Ia ZB 13/64 (https://dejure.org/1965,438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verbandspriorität auf Behandlung der Nachanmeldungen im Verhältnis zu anderen Anmeldungen und Schutz durch Verbandspriorität gegen alle in der Zeit zwischen Stammanmeldung und Folgeanmeldung eintretenden neuheitsschädlichen Umstände - Prioritätsrecht als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 263
  • NJW 1966, 300
  • MDR 1966, 120
  • GRUR 1966, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Von einer unechten (sog. retrospektiven) Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, dabei aber zugleich die betroffene Rechtsposition im ganzen entwertet (vgl. BVerfGE 11, 146 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 14, 288, 297) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].

    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, ist es auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, daß der Vertrauensschutz des Bürgers in die Rechtssicherheit verletzt wird, wenn nämlich das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 266 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51]; 8, 274, 304; 13, 274, 278 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 1/60]; 13, 279, 283 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60]; 14, 288, 298) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich Staatsbürger auf Vertrauensschutz als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips nicht berufen, wenn ihr Vertrauen auf den fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 14, 288, 300) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].

    Dabei hat es dem Gesetzgeber vor allem für die Ausgestaltung des gesetzlichen Übergangsrechts im Falle von Neuregelungen einen "beträchtlichen Spielraum" zugestanden (vgl. BVerfGE 11, 139, 146 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 14, 288, 304) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Denn sie liegt nur vor, wenn ein Gesetz nachträglich in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]/146).

    Von einer unechten (sog. retrospektiven) Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, dabei aber zugleich die betroffene Rechtsposition im ganzen entwertet (vgl. BVerfGE 11, 146 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 14, 288, 297) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].

    Dabei hat es dem Gesetzgeber vor allem für die Ausgestaltung des gesetzlichen Übergangsrechts im Falle von Neuregelungen einen "beträchtlichen Spielraum" zugestanden (vgl. BVerfGE 11, 139, 146 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 14, 288, 304) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Die im Prioritätsintervall durch Abbau eines Gewohnheitsrechts eingetretene Rechtsänderung (vgl. BGHZ 18, 81; 37, 219) [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]muß bei der Prüfung der nach dem 7. August 1953 in Deutschland eingereichten Nachfolgeanmeldung auf Patentfähigkeit berücksichtigt werden.

    Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluß die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil es eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung darin erblickt, in welcher Weise die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 18, 81; 37, 219) auf solche Patentanmeldungen anzuwenden seien, die nach dem 7. August 1953 beim Deutschen Patentamt angemeldet worden sind, deren Unions-Prioritätsdatum aber vor diesem Zeitpunkt liegt.

  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Hierzu ist auf das Urteil des beschließenden Senats vom 21. Mai 1963 (GRUR 1963, 518 - Trockenschleuder) zu verweisen, in dem dargelegt worden ist, daß die Anmeldeunterlagen eines ausländischen (dort: französischen) Patents von dem Zeitpunkt an öffentlichen Druckschriften im Sinne des § 2 PatG gleichzustellen sind, in dem die Allgemeinheit durch Veröffentlichung in einem Amtsblatt die Möglichkeit hatte, von dem Vorhandensein der Anmeldung Kenntnis zu nehmen, sowie deren Inhalt durch Einsichtnahme beim dortigen Patentamt oder durch Bestellung von Abschriften oder Fotokopien in Erfahrung zu bringen.

    Einschränkend hat der Senat jedoch in seiner erwähnten Entscheidung vom 21. Mai 1963 (GRUR 1963, 518) ausgeführt, daß die genannten Unterlagen ausländischer Schutzrechtsanmeldungen Patenten, die vor dem 7. August 1953 beim Deutschen Patentamt angemeldet, aber erst nachträglich erteilt worden seien, nicht als Stand der Technik entgegengehalten werden können.

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Denn keineswegs schützt die Verfassung die bloße Erwartung eines Erfinders, das zur Zeit der Vollendung seiner Erfindung geltende Patentrecht werde unbegrenzt fortbestehen (so für das Steuerrecht; BVerfGE 14, 76, 104) [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]; ebensowenig die bloße Erwartung eines Auslandserfinders, das zur Zeit seiner Stammanmeldung geltende Patentrecht werde in Deutschland bis zur Vornahme seiner Folgeanmeldung unverändert bleiben.
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Der Senat hat auch auf die weiteren Rügen der Rechtsbeschwerde einzugehen, da eine zugelassene Rechtsbeschwerde und ihre Prüfung durch den Bundesgerichtshof nicht etwa auf diejenige Rechtsfrage beschränkt sind, deretwegen die Rechtsbeschwerde vom Bundespatentgericht zugelassen worden ist (BGH GRUR 1964, 276 - Zinnlot).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, ist es auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, daß der Vertrauensschutz des Bürgers in die Rechtssicherheit verletzt wird, wenn nämlich das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 266 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51]; 8, 274, 304; 13, 274, 278 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 1/60]; 13, 279, 283 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60]; 14, 288, 298) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, ist es auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, daß der Vertrauensschutz des Bürgers in die Rechtssicherheit verletzt wird, wenn nämlich das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 266 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51]; 8, 274, 304; 13, 274, 278 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 1/60]; 13, 279, 283 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60]; 14, 288, 298) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, ist es auch in Fällen unechter Rückwirkung durchaus denkbar, daß der Vertrauensschutz des Bürgers in die Rechtssicherheit verletzt wird, wenn nämlich das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 266 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51]; 8, 274, 304; 13, 274, 278 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 1/60]; 13, 279, 283 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60]; 14, 288, 298) [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57].
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64
    Die im Prioritätsintervall durch Abbau eines Gewohnheitsrechts eingetretene Rechtsänderung (vgl. BGHZ 18, 81; 37, 219) [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]muß bei der Prüfung der nach dem 7. August 1953 in Deutschland eingereichten Nachfolgeanmeldung auf Patentfähigkeit berücksichtigt werden.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • RG, 26.10.1914 - I 83/14

    Wirkung des Krieges auf ausländ. Patent-Prioritätsrechte

  • BGH, 15.12.1970 - X ZR 32/69

    Anforderungen an die Auslegung einer Patentschrift - Voraussetzungen für die

    Es hat zur Folge, daß bei der Neuheitsprüfung alle in der Zeit zwischen der ersten Hinterlegung (vorangegangenen ausländischen Anmeldung oder Voranmeldung) und der rechtzeitigen Nachanmeldung eingetretenen sonst neuheitsschädlichen Tatsachen außer Betracht bleiben (vgl. BGH GRUR 1966, 309, 310 - Flächentransistor).
  • BGH, 07.12.1965 - Ia ZR 292/63

    Anforderungen an die Neuheit eines Patentanspruchs - Versagung eines Patents auf

    In einem anderen, vom Beklagten herangezogenen Urteil (GRUR 1963, 518 - Trockenschleuder) hat der erkennende Senat weiter die - in einer Entscheidung vom 25. November 1965 (Az. Ia ZB 13/64, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt) nochmals ausdrücklich bestätigte - Rechtsauffassung ausgesprochen, daß der vorerwähnte Rechtsgrundsatz, wenn vergleichbare Tatbestände vorliegen, auch auf im Ausland ausgelegte Patentunterlagen anzuwenden ist (ebenso BPatGerE 3, 4 ff).
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